Herzlich willkommen!
1. Antrag auf Fahrerlaubnis Kl. D, DE, D1, D1E
... erstellen wir für Sie. Um den Antrag zu vervollständigen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- zwei Passbilder (biometrisch)
- Bescheinigung über "Erste-Hilfe-Kurs"
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Nachweis über die besondere Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (MPU)
- Führungszeugnis
- Kopie Personalausweis
- Kopie Führerschein
Wir schicken den Antrag per Post an Ihre Adresse. Wir legen einen fertig adressierten Frei-Umschlag dazu, so dass Sie die kompletten Unterlagen zusammen mit dem von Ihnen unterschrieben Antrag direkt an das Landratsamt schicken können.
Die behördliche Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert ca. 3 bis 6 Wochen. Erst danach ist die Anmeldung zur theoretischen Prüfung möglich.
2. Theoretischer Unterricht
Die Anzahl der benötigten Stunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.
Vorbesitz |
Basisthemen |
Spezialthemen |
B |
6 Stunden à 90 Minuten |
18 Stunden à 90 Minuten |
C1 |
6 Stunden à 90 Minuten |
12 Stunden à 90 Minuten |
C oder D1 |
6 Stunden à 90 Minuten |
8 Stunden à 90 Minuten |
Die erforderlichen Spezialthemen finden i.d.R. donnerstags 18:00 Uhr - 21:00 Uhr (zwei Unterrichtseinheiten à 90 min) siehe Theorieplan.
3. Praktischer Unterricht / Fahrstunden
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.
Vorbesitz |
Gewünschte FS-Klasse |
Grundaus-bildung |
Überland |
Autobahn |
Beleuchtung |
B, C1 weniger als 2 Jahre |
D1, D |
45 |
22 |
14 |
8 |
B und C1 länger als 2 Jahre |
D1, D |
33 |
12 |
8 |
5 |
C weniger als 2 Jahre |
D1, D |
14 |
16 |
8 |
6 |
C länger als 2 Jahre |
D1, D |
7 |
8 |
4 |
3 |
D1 |
D1E |
4 |
3 |
1 |
1 |
D1 |
D |
20 |
5 |
5 |
5 |
D |
DE |
4 |
3 |
1 |
1 |
(Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten)
4. Sonstiges
Das Mindestalter liegt zwischen 18 und 24 Jahren, je nach Tätigkeit und Vorqualifikation.
Bei Vorbesitz der Klasse CE wird nach bestandener Prüfung der Klasse D ohne Weiteres die Fahrerlaubnis für die Klasse DE erteilt.
Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist durch Nachweis der körperlichen Voraussetzungen und ausreichendem Sehvermögen durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie dem Nachweis über die besondere Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (MPU) möglich.
5. Beschleunigte Grundqualifikation
Um gewerblich die Fahrerlaubnisklassen D/DE zu nutzen zu können, muss zusätzlich mindestens eine „beschleunigte Grundqualifikation“ absolviert werden. Diese besteht aus 140 Stunden (à 60 Minuten) Schulung sowie einer anschließenden theoretischen Prüfung bei der IHK. Bei Erweiterung von Klasse C/CE auf D/DE dauert die Schulung 37,5 Stunden (à 60 Minuten).
Weitere Infos unter: www.berufskraftfahrer-weiterbildung.biz
6. Weiterbildung
Alle 5 Jahre ist eine 5-tägige Weiterbildung (bzw. 5 einzelne Schulungstage) erforderlich.
Weitere Infos unter: www.berufskraftfahrer-weiterbildung.biz
Ihr TREFFPUNKT - Team
2021-09