Herzlich willkommen!

 

 

1. Antrag auf Fahrerlaubnis Kl. D, DE, D1, D1E

 

... erstellen wir für Sie. Um den Antrag zu vervollständigen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • zwei Passbilder (biometrisch)
  • Bescheinigung über "Erste-Hilfe-Kurs"
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Nachweis über die besondere Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (MPU)
  • Führungszeugnis
  • Kopie Personalausweis
  • Kopie Führerschein

 

Wir schicken den Antrag per Post an Ihre Adresse. Wir legen einen fertig adressierten Frei-Umschlag dazu, so dass Sie die kompletten Unterlagen zusammen mit dem von Ihnen unterschrieben Antrag direkt an das Landratsamt schicken können. 

 

Die behördliche Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert ca. 3 bis 6 Wochen. Erst danach ist die Anmeldung zur theoretischen Prüfung möglich. 

 

2. Theoretischer Unterricht

 

Die Anzahl der benötigten Stunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.

 

Vorbesitz

Basisthemen

Spezialthemen

B

6 Stunden à 90 Minuten

18 Stunden à 90 Minuten

C1

6 Stunden à 90 Minuten

12 Stunden à 90 Minuten

C oder D1

6 Stunden à 90 Minuten

8 Stunden à 90 Minuten

 

Die erforderlichen Spezialthemen finden i.d.R. donnerstags 18:00 Uhr - 21:00 Uhr (zwei Unterrichtseinheiten à 90 min) siehe Theorieplan.

 

3. Praktischer Unterricht / Fahrstunden

 

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.

 

Vorbesitz

Gewünschte FS-Klasse

Grundaus-bildung

Überland

Autobahn

Beleuchtung

B,

C1 weniger als 2 Jahre

D1, D

45

22

14

8

B

und

C1 länger als 2 Jahre

D1, D

33

12

8

5

C weniger als 2 Jahre

D1, D

14

16

8

6

C länger als 2 Jahre

D1, D

7

8

4

3

D1

D1E

4

3

1

1

D1

D

20

5

5

5

D

DE

4

3

1

1

(Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten)

 

4. Sonstiges

 

Das Mindestalter liegt zwischen 18 und 24 Jahren, je nach Tätigkeit und Vorqualifikation.

 

Bei Vorbesitz der Klasse CE wird nach bestandener Prüfung der Klasse D ohne Weiteres die Fahrerlaubnis für die Klasse DE erteilt. 

 

Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist durch Nachweis der körperlichen Voraussetzungen und ausreichendem Sehvermögen durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie dem Nachweis über die besondere Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (MPU) möglich.

 

5. Beschleunigte Grundqualifikation

 

Um gewerblich die Fahrerlaubnisklassen D/DE zu nutzen zu können, muss zusätzlich mindestens eine „beschleunigte Grundqualifikation“ absolviert werden. Diese besteht aus 140 Stunden (à 60 Minuten) Schulung sowie einer anschließenden theoretischen Prüfung bei der IHK. Bei Erweiterung von Klasse C/CE auf D/DE dauert die Schulung 37,5 Stunden (à 60 Minuten).

Weitere Infos unter: www.berufskraftfahrer-weiterbildung.biz 

6. Weiterbildung

 

Alle 5 Jahre ist eine 5-tägige Weiterbildung (bzw. 5 einzelne Schulungstage) erforderlich.

Weitere Infos unter: www.berufskraftfahrer-weiterbildung.biz

 

Ihr TREFFPUNKT - Team

2021-09